Gashausschau nach TRGI 2018

Verantwortung für die Hausgasinstallation – Ihre Sicherheit im Blick

Die in Ihrem Gebäude verlegten Gasleitungen versorgen Sie zuverlässig und dauerhaft mit Gas. Ab der zentralen Haupt-Absperreinrichtung zählt die gesamte Hausgasinstallation zu Ihrem persönlichen Verantwortungsbereich. Haben Sie sich bereits Gedanken über den Zustand dieser Leitungen gemacht?

Als Eigentümer liegt es in Ihrem ureigensten Interesse, den ordnungsgemäßen Zustand und die Sicherheit dieser Anlagen sicherzustellen. Darüber hinaus besteht eine gesetzliche Verpflichtung gemäß § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die sogenannte allgemeine Verkehrssicherungspflicht verpflichtet den Eigentümer dazu, für einen sicheren Betrieb sowie eine sachgerechte Instandhaltung der Gasanlage Sorge zu tragen. Diese Verantwortung gilt auch dann, wenn die Immobilie ganz oder teilweise vermietet oder Dritten zur Nutzung überlassen wird.

Sichtkontrolle ist gut – Prüfung und Mängelbeseitigung sind besser!

Die anerkannte „Technische Regel für Gasinstallationen“ (TRGI) schreibt über die regelmäßige Sichtkontrolle hinaus eine umfassende „Dichtheitsprüfung“ spätestens alle 12 Jahre vor. Im Rahmen dieser Überprüfung werden die Funktionstüchtigkeit, Gebrauchsfähigkeit sowie die Dichtheit der gesamten Gasanlage kontrolliert – vom Hausanschluss über sämtliche Leitungen bis hin zu den Absperreinrichtungen vor den jeweiligen Gasgeräten.

Sollten bei der Gashausschau oder der Dichtheitsprüfung sicherheitsrelevante Mängel festgestellt werden, dürfen sämtliche Instandsetzungsarbeiten ausschließlich von einem zugelassenen Fachbetrieb des Sanitär-, Heizungs- und Klimahandwerks (SHK-Fachbetrieb) durchgeführt werden. Nur so kann die Betriebssicherheit der Gasanlage nachhaltig gewährleistet werden.

Mehr Informationen zur Gassicherheit

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▶  Bottroperstr. 136, 45964 Gladbeck
▶  +49 (0) 2043 98 22 180
▶  info@hgt-sanitaer-heizung.de

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